Die Weinfleck GenussKarte
Sie haben noch keine Weinfleck GenussKarte?
Dann holen Sie sich bei Ihrem nächsten Einkauf in der Weinfleck Vinothek Ihre persönliche GenussKarte und stecken sich alle Vorteile in die Tasche!
Die Weinfleck GenussKarte gilt ausschließlich für persönliche Einkäufe in der Weinfleck Vinothek in Memmingen.
Lokalen Handel unterstützen und profitieren.
Ihre Vorteile der Weinfleck GenussKarte*
Mit der Weinfleck GenussKarte profitieren Sie bei Ihren Einkäufen in unserer Vinothek von besonderen Vorteilen, Einladungen und Aktionen. Die Karte ist für private Endkundinnen und Endkunden kostenlos und ohne Verpflichtung.
Lokalen Handel unterstützen und profitieren: Die Weinfleck GenussKarte gilt ausschließlich für persönliche Einkäufe in der Weinfleck Vinothek in Memmingen. Für Online-Käufe unter WEINFLECK.DE kann die GenussKarte nicht genutzt werden.
- 3% jährliche GenussVergütung
- 4-wöchige Umtauschmöglichkeit
- exklusive Events & Veranstaltungen
- 10% Rabatt auf Weinseminare
- Erhalt von Aktionen, Angeboten & Rabatt-Gutscheinen
- GRATIS ohne Verpflichtungen
GenussKarte ohne Plastikkarte
Aufgrund zahlreicher Anregungen und aus Gründen des Umweltschutzes drucken wir ab sofort keine Plastik-GenussKarten mehr. Die meisten Geldbeutel sind ohnehin bereits mit Plastikkarten überfüllt.
Ihre Kundennummer in Verbindung mit dem vollständig ausgefüllten Antrag genügt, damit Sie von den Vorteilen der Weinfleck GenussKarte profitieren können.
So erhalten Sie Ihre virtuelle Weinfleck GenussKarte*
Den Antrag für Ihre Weinfleck GenussKarte erhalten Sie direkt in der Weinfleck Vinothek in Memmingen (Allgäu).
Füllen Sie den Antrag vollständig aus und geben Sie ihn mit Ihrer gültigen E-Mail-Adresse unterschrieben bei uns zurück. Danach können Sie als Inhaber:in der GenussKarte von Angeboten, Rabatt-Gutscheinen, Einladungen zu Verkostungen, Weinseminaren und Ihrer jährlichen GenussVergütung profitieren.
Sollte sich Ihre E-Mail-Adresse ändern, informieren Sie uns bitte umgehend, damit Sie weiterhin zuverlässig von den Vorteilen der Weinfleck GenussKarte profitieren können.
Wichtig: Die GenussVergütung erhalten Sie an die im Antrag genannte E-Mail-Adresse. Sollten Sie sich von unserem E-Mail-Service (z. B. Newsletter, Events etc.) abmelden, blockiert das Mailing-System alle weiteren an Sie gerichteten E-Mails – auch die Zusendung der GenussVergütung.
Für wen lohnt sich die GenussKarte?
Die Weinfleck GenussKarte lohnt sich besonders für private Kundinnen und Kunden, die regelmäßig in unserer Vinothek einkaufen, neue Weine entdecken möchten oder gerne über Aktionen, Veranstaltungen und besondere Angebote informiert werden.
Ob Lieblingswein, Geschenk, Weinprobe oder spontane Empfehlung für das Wochenende: Mit der GenussKarte bleiben Sie näher dran an den Vorteilen und Genussmomenten in der Weinfleck Vinothek.
Wichtige Hinweise zur GenussKarte*
* Die GenussVergütung errechnet sich aus den Umsätzen Ihrer regulären Einkäufe (abzüglich reduzierter Artikel, Aktionsware, Rabattgutscheine und Dienstleistungen) der letzten zwölf Monate, die Sie mit Ihrer GenussKarte persönlich in der Weinfleck Vinothek Memmingen getätigt haben. Umsätze aus Online-Einkäufen unter WEINFLECK.DE zählen nicht dazu. Die Weinfleck GenussKarte kann ausschließlich für persönliche Einkäufe in der Weinfleck Vinothek genutzt werden und ist online nicht einlösbar. Die jährliche GenussVergütung erhalten Sie zur Einlösung in unserer Vinothek ab März per E-Mail zugesandt. Eine Ausschüttung von weniger als fünf Euro erfolgt nicht. Die GenussKarte ist gültig, solange der/die Genusskarten-Inhaber:in uns schriftlich eine aktive E-Mail-Adresse benennt, unter der Aktionen, Angebote, Rabatt-Gutscheine, Weinseminare, GenussVergütungen etc. problemlos per E-Mail zugestellt werden können sowie die Voraussetzungen für den Besitz der Weinfleck GenussKarte bestehen. Ein Verkauf oder eine Weitergabe Ihrer E-Mail-Adresse an Dritte findet selbstredend nicht statt. Die Nutzung der Weinfleck GenussKarte ist nur durch private Endkunden möglich. Die erhaltene GenussVergütung ist nicht online einlösbar, wird nicht bar ausbezahlt, darf nur einmal bis spätestens 31. August des gleichen Jahres der Erteilung eingelöst werden und ist nicht übertragbar.
Änderungen vorbehalten.